Gewerbliche Immobilienbetreiber unterliegen im Rahmen der Novellierung der neuen Trinkwasserverordnung im Mai 2011 seit November letzten Jahres umfangreichen neuen Pflichten.
Dazu gehören in erster Linie die Pflicht zur Anzeige des Bestandes von Großanlagen zur Trinkwassererwärmung an das Gesundheitsamt sowie die jährliche Untersuchung auf Legionellen an repräsentativen Probenahmestellen in Wohngebäuden mit Großanlagen zur Trinkwassererwärmung.
Die Überprüfungspflicht gilt für Warmwasserinstallationen mit mehr als 400 l Speichervolumen und oder Warmwasserleitungen mit mehr als 3 l Volumen in jeder Rohrleitung zwischen einem Trinkwassererwärmer und der Entnahmestelle.
Der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) schätzt in seiner Publikation „Arbeitshilfe 66 – Umsetzung der Trinkwasserverordnung 2011 –Legionellenprüfung“, dass durch die neue Trinkwasserverordnung ca. 2 Millionen Trinkwassererwärmer erfasst werden bzw. jährlich zu beproben sind.
